• 30-SEP-2020

  • Zürich-Flughafen

SWISS macht grossen Schritt bei Rückerstattungen und erfüllt Auflage des Bundes

SWISS macht grossen Schritt bei Rückerstattungen und erfüllt Auflage des Bundes

SWISS hat bis Ende September die Rückerstattungsanträge von Schweizer Reiseveranstaltern, welche bis Ende Juli eingegangen sind, abgearbeitet. Damit wurde die entsprechende Auflage des Bundes erfüllt. Zudem konnten auch die Anträge von Direktkunden aus demselben Zeitraum abgewickelt werden. Neuere Anträge werden weiterhin laufend abgearbeitet, wobei noch im Oktober die vor der Pandemie übliche Bearbeitungszeit wieder erreicht wird. Insgesamt hat SWISS im Jahr 2020 bereits über 1.1 Millionen Anträge bearbeitet und mehr als 585 Millionen Schweizer Franken rückerstattet.

Swiss International Air Lines (SWISS) hat die bis Ende Juli eingegangenen Rückerstattungsanträge von Reiseveranstaltern in der Schweiz abgearbeitet, welche dem Pauschalreisegesetz unterliegen. Damit hat sie die entsprechende Auflage des Bundes erfüllt. Einzelne bearbeitungsintensive Fälle, die zurzeit noch offen sind, werden zeitnah abgeschlossen. «Ich bin sehr froh, dass wir den Rückstand abarbeiten und die Auflage des Bundes wie geplant erfüllen konnten», konstatiert Tamur Goudarzi Pour, Chief Commercial Officer von SWISS. «Bereits seit Ende Juli können Reisebüros und Reiseveranstalter wieder die automatisierte Rückerstattungsfunktion im GDS nutzen, was den Auszahlungsprozess für unsere Vertriebspartner normalisiert hat».

Bei den Direktkunden von SWISS konnten die Rückerstattungsanträge, welche bis Ende Juli eingegangen sind, bis Ende September abgearbeitet werden. Auch hier sind einzelne komplexe Fälle noch offen, die baldmöglichst abgeschlossen werden. «Wir konnten unser Versprechen halten, trotzdem möchte ich mich aber nochmals bei den betroffenen Kunden in aller Form für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen», sagt Goudarzi Pour.

Im laufenden Jahr hat SWISS weltweit insgesamt über 1.1 Millionen Anträge bearbeitet und Rückerstattungen im Wert von mehr als 585 Millionen Schweizer Franken vorgenommen.

Bearbeitungszeit für Rückerstattungen auf Vor-Corona-Niveau

SWISS wird die neueren Anträge weiterhin rollierend abarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass hier laufend neue Ansprüche entstehen, da aufgrund von Reisewarnungen Flüge annulliert werden müssen oder Gäste ihre Reise nicht antreten können. Die Zahl der offenen Anträge wird sich daher weiter dynamisch entwickeln und abnehmen, aber nicht gänzlich null erreichen. Die Bearbeitungszeit wird aber noch im Oktober auf die vor der Corona-Pandemie übliche Dauer für Rückerstattungen verkürzt.

Weiterhin gilt, dass Kunden ihre Reisepläne flexibel anpassen können. Sämtliche Tarife von SWISS sind beliebig oft gebührenfrei umbuchbar. Dies gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch auf Langstrecken für Neubuchungen.

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